ETS Softwarelizenzvertrag
KNX-Tool-Softwarelizenzvertrag
Softwarelizenzvertrag für KNX-Tool(s)/August 2012 Version 5.0
Allgemeiner Teil
WICHTIGER HINWEIS! BITTE LESEN SIE DIESEN SOFTWARELIZENZVERTRAG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE:
- ein von KNX Association über die KNX- oder eine sonstige Website oder auf einem sonstigen Speichermedium erhaltenes KNX-Tool installieren.
- ein Softwarepaket mit einem zeitlich begrenzten oder unbegrenzten Lizenzschlüssel, den Sie von KNX Association erhalten haben, entriegeln.
INDEM SIE EINE DER IN DEN BUCHSTABEN A UND/ODER B GENANNTEN HANDLUNGEN VORNEHMEN, BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DEN ALLGEMEINEN UND WESENTLICHEN BEDINGUNGEN DIESES SOFTWARELIZENZVERTRAGES ZUSTIMMEN, WODURCH DIESE ALS VON IHNEN ANGENOMMEN BETRACHTET WERDEN.
WENN SIE DEN ALLGEMEINEN UND WESENTLICHEN BEDINGUNGEN DIESES SOFTWARELIZENZVERTRAGES NICHT ZUSTIMMEN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, IN IRGENDEINER WEISE DIE IN BUCHSTABE A BEZEICHNETE SOFTWARE ZU INSTALLIEREN ODER DIE IN BUCHSTABE B BEZEICHNETEN SOFTWAREPAKETE ZU ENTRIEGELN.
Spezieller Teil
Begriffsbestimmungen :
„KNX Association“ bezeichnet die Firma KNX Association cvba mit Sitz in Diegem/Brüssel (Belgien).
“KNX Mitglied” Eingetragenes Mitglied der KNX Association
„Lizenznehmer“ bezeichnet den rechtmäßigen Nutzer der installierten und/oder entriegelten Software.
„KNX-Tool(s)“ ist ein Oberbegriff, mit dem die einzelnen KNX-Softwarelizenzen abgedeckt werden.
„Software“ bezeichnet die betriebsbereite Software im Allgemeinen, zusammen mit sämtlichen diese ergänzenden Komponenten; in Verbindung mit einem der nachfolgend genannten, vorangestellten Wörter bezeichnet der Begriff ein bestimmtes KNX-Tool. Ohne ein solches vorangestelltes Wort bezeichnet der Begriff jedes beliebige KNX-Tool.
- „ETS-“
- „ETS App“
- „Falcon-“
- „Hersteller-Tool-“
„Softwaredokumentation“ bezeichnet die Hilfedatei als Teil der Software sowie sämtliche sonstigen Handbücher, Benutzerdokumentationen und sonstige damit in Zusammenhang stehende Materialien, die zur Software gehören und welche die KNX Association dem Lizenznehmer in Verbindung mit der Software zur Verfügung stellt.
„Softwarepaket“ bezeichnet die Software, einschließlich der Softwaredokumentation; in Verbindung mit einem der nachfolgend genannten, vorangestellten Wörter bezeichnet der Begriff ein bestimmtes KNX-Tool. Ohne ein solches vorangestelltes Wort bezeichnet der Begriff jedes beliebige KNX-Tool.
- „ETS-“
- „ETS App“
- „Falcon-“
- „Hersteller-Tool-“
KNX ETS App Funktionale Erweiterung zur ETS; entwickelt durch die KNX Association
Third Party ETS App Funktionale Erweiterung zur ETS; entwickelt durch ein KNX Mitglied
Lizenzeinräumung :
ETS-SOFTWAREPAKET UND HERSTELLER-TOOL-SOFTWAREPAKET:
(0) Unter der Voraussetzung, dass der Lizenznehmer die jeweilige Lizenzgebühr entrichtet hat, räumt KNX Association dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der ETS-Software oder der Hersteller-Tool-Software gemäß den nachfolgenden allgemeinen und wesentlichen Bedingungen sowie für die in der Softwaredokumentation dargelegten Zwecke und Anwendungen ein.
- Für eine einzeln gekaufte Lizenz vom Typ ‚Host-ID‘ in Verbindung mit einem Einzelcomputersystem, auf das diese Lizenz explizit zugeordnet ist
- Für eine einzeln gekaufte Lizenz vom Typ ‚Dongle‘ (Kopierschutzstecker) in Verbindung mit mehreren Einzelcomputersystemen, an welchen diese Lizenz jeweils einzeln durch einstecken des Dongle genutzt werden kann.
(1) Unter der Voraussetzung, dass der Lizenznehmer die jeweilige Lizenzgebühr entrichtet hat, räumt das relevante KNX Mitglied dem Lizenznehmer gemäß seiner eigenen Lizenzvereinbarung ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Third Party ETS App gemäß den nachfolgenden allgemeinen und wesentlichen Bedingungen sowie für die in der Softwaredokumentation dargelegten Zwecke und Anwendungen ein.
- Für eine einzeln gekaufte Lizenz vom Typ ‚Host-ID‘ in Verbindung mit einem Einzelcomputersystem, auf das diese Lizenz explizit zugeordnet ist
- Für eine einzeln gekaufte Lizenz vom Typ ‚Dongle‘ (Kopierschutzstecker) in Verbindung mit mehreren Einzelcomputersystemen, an welchen diese Lizenz jeweils einzeln durch einstecken des Dongle genutzt werden kann.
FALCON-SOFTWAREPAKET:
(2) Bei der Falcon-Software handelt es sich um eine lizenzgebührenfreie Software, die von der KNX bezogen werden kann. KNX Association räumt hiermit dem Lizenznehmer ein personenbezogenes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, Kopien der Falcon-Software anzufertigen und ausschließlich unter Endnutzern zu verbreiten, die das Softwarepaket, das der Lizenznehmer im Rahmen der Nutzung der Falcon-Software erstellt, erworben oder erhalten haben.
(3) Der Lizenznehmer hat darüber hinaus das Recht, die Falcon-Software zu nutzen, um ein Falcon-basiertes Softwarepaket im Namen eines Dritten zu erstellen, der beabsichtigt, Kopien dieses vom Lizenznehmer entwickelten Softwareproduktes unter seinen Endnutzern zu verbreiten.
- Der Lizenznehmer bleibt alleinverantwortlich für Support-, Kundendienst-, Upgrade- sowie technische oder sonstige Unterstützungsleistungen, die von jemandem gefordert oder gewünscht werden, der Kopien der Falcon-Software oder Testanwendungen als Teil dieses vom Lizenznehmer erstellten Softwarepakets erhalten hat.
- Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, den Namen, das Logo oder Warenzeichen der KNX Association oder der Falcon-Software ohne die schriftliche Genehmigung der KNX Association zu nutzen.
- Der Lizenznehmer geht gegen jegliche Ansprüche oder Forderungen, die gegen KNX Association in Zusammenhang mit der Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung der Falcon-Software geltend gemacht werden, gerichtlich vor, hält KNX Association schadlos dagegen und stellt KNX Association frei von derartigen Ansprüchen und Forderungen.
Nutzungseinschränkungen :
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, den Quelltext der Software oder irgendeinen Teil der Software zurück zu entwickeln (reverse engineering) oder sonst wie zu rekonstruieren oder weitere Kopien von der Software und/oder der Softwaredokumentation oder von Teilen der Software und/oder der Softwaredokumentation anzufertigen.
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software an Dritte zu verleihen, zu verleasen, Unterlizenzen zu vergeben, zu verkaufen, zu vertreiben, zu vermieten oder sonst wie zu überlassen; des Weiteren ist es ihm nicht gestattet, abgeleitete Werke (Derivate), die komplett oder in Teilen auf der Software basieren, zu kopieren, abzuändern, anzupassen, zu verschmelzen, zu übertragen oder zu erstellen.
Die Einschränkungen in Bezug auf das Kopieren, die Verteilung und Erstellung von Derivaten finden keine Anwendung auf – mit der ETS-Software – erstellte KNX Projekte, z.B. ein durch die ETS-Software durchgeführter KNX Projektexport, ein Projektausdruck oder eine Datenbank (Sicherung).
Die Einschränkungen in Bezug auf das Kopieren, die Verteilung und Erstellung von Derivaten finden keine Anwendung auf– mit der ETS-Software – exportierte KNX Produktdaten, z.B. ein durch die ETS-Software durchgeführter KNX Produktexport oder eine Datenbank (Sicherung).
Die Einschränkungen in Bezug auf das Kopieren, die Verteilung und Erstellung von Derivaten finden keine Anwendung auf die Falcon-Software. In diesem Zusammenhang ist ein Kopieren, eine Verteilung oder eine Nutzung im Rahmen selbst erstellter Softwarepakete gemäß vorstehender Klausel „Lizenzeinräumung“ Absatz (1) zulässig. Die sonstigen, vorstehend aufgeführten Einschränkungen bleiben jedoch unberührt.
Dem Lizenznehmer ist es gestattet, die Software in Teilen oder in ihrer Gesamtheit auf einen weiteren magnetischen Datenträger zu kopieren, dies jedoch ausschließlich für die Zwecke der Erstellung einer Sicherungskopie und/oder Datenwiederherstellung. Darüber hinaus verpflichtet sich der Lizenznehmer, im Rahmen von Projekten, die mit der Software realisiert werden, ausschließlich Produkte einzusetzen, die von KNX/EIB zugelassen und/oder zertifiziert wurden. Die Einschränkung im Bezug auf zugelassene und zertifizierte Produkte findet keine Anwendung auf die in der Hersteller-Tool-Software integrierte Funktion zum Erzeugen und Testen von noch nicht zugelassenen bzw. unzertifizierten Produkten in der ETS- Software.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich die erhaltene Software in keinster Weise missbräuchlich gegenüber dem KNX System einzusetzen. Dies gilt insbesondere für ein Falcon-basiertes Softwarepaket, dass der Lizenznehmer selber oder im Namen Dritter erstellt bzw. erworben hat.
Eigentum, Geschäftsgeheimnis :
Sowohl die Software als auch die Softwaredokumentation stellen Geschäftsgeheimnisse von KNX Association und/oder ihrer Lizenzgeber dar und/oder sind nach dem Urheberrecht und sonstigen Rechten geschützt; das Eigentum an der Software und der Softwaredokumentation verbleibt weiterhin bei KNX Association und/oder ihren Lizenzgebern. KNX Association und/oder ihre Lizenzgeber sind die Inhaber sämtlicher Rechtsansprüche, Urheberrechte und jeglicher sonstigen Eigentumsrechte auf bzw. an jedem Softwarepaket; jegliche Teile und Kopien des Softwarepakets verbleiben im Eigentum von KNX Association und/oder ihrer Lizenzgeber.
Mit Ausnahme der in diesem Lizenzvertrag eingeräumten Lizenzrechte erwirbt der Lizenznehmer keinerlei Rechtsanwartschaft, Recht oder Anrecht auf das bzw. an dem Softwarepaket.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine Hinweise auf Warenzeichen, Handelsnamen oder urheberrechtliche Vermerke aus dem Softwarepaket oder aus Kopien des Softwarepakets, die er gemäß diesem Softwarelizenzvertrag erhalten hat, sowie aus den Sicherungskopien und/oder jeglichen Teilen des Softwarepakets, die in andere Programme eingebettet sind bzw. werden, zu entfernen.
Geheimhaltung:
Der Lizenznehmer erhält das Softwarepaket mit der Auflage der vertraulichen Behandlung desselben; es liegt im Verantwortungsbereich des Lizenznehmers, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um den Schutz des Eigentums an dem Softwarepaket sowie der vertraulichen Behandlung desselben ununterbrochen sicherzustellen. Insbesondere ist es dem Lizenznehmer untersagt, das Softwarepaket in irgendeiner Form gegenüber Dritten offenzulegen oder an Dritte Unterlizenzen zu vergeben, zu verleihen, zu übereignen, zu verleasen oder zu übertragen.
Änderungen, Softwareaktualisierungen :
Das Softwarepaket unterliegt Softwareänderungen seitens KNX Association und/oder des KNX Mitglied. Der vorliegende Softwarelizenzvertrag räumt dem Lizenznehmer keinerlei Recht auf oder Lizenz für Verbesserungen, Abänderungen oder Aktualisierungen der Software oder der Softwaredokumentation oder sonstige Unterstützungsdienstleistungen ein. Dem Lizenznehmer ist es freigestellt, derartige Unterstützungsdienstleistungen bei KNX Association oder dem KNX Mitglied gegen Bezahlung zu beziehen.
Gewährleistung :
Dem Lizenznehmer werden die Software und die Softwaredokumentation in der angegebenen Versionsnummer übergeben. Für den Fall, dass für die Software ein permanenter Lizenzschlüssel erteilt wird, beträgt die Gewährleistungsfrist für die Software 6 (sechs) Monate, beginnend mit dem Tag an der der permanente Lizenzschlüssel geliefert wird.
Für Software, die nicht über Lizenzschlüssel lizenziert wird, übernimmt die KNX Association keine Gewährleistung.
Für Third Party ETS Apps wird die Gewährleistung über die Lizenzvereinbarung des KNX Mitglieds gegeben, die nachstehenden Paragraphen in diesem Abschnitt „Gewährleistung“ finden damit keine Anwendung.
Der Lizenznehmer hat gegenüber KNX Association sämtliche möglichen Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen, d.h. sämtliche sofort erkennbaren Mängel sind innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Übergabe anzuzeigen. Wenn innerhalb des vorstehend genannten Zeitraumes bei KNX Association keine schriftlichen Mängelanzeigen eingehen, können aus diesen Mängeln keine Ansprüche mehr gegenüber KNX Association abgeleitet werden.
Innerhalb dieser Frist von 6 (sechs) Monaten gewährleistet KNX Association den ordnungsgemäßen Austausch der Software im Falle von Mängeln, die unter die Gewährleistung fallen, und dass die jeweilige Version der Software wie in der beiliegenden Softwaredokumentation funktioniert und auf Computern eingesetzt werden kann, die die von KNX Association vorgegebenen Systemvoraussetzungen erfüllen. Die Gewährleistungsverpflichtung von KNX Association gilt mit einer Ersatzlieferung der Software als erfüllt, die den alleinigen und ausschließlichen Rechtsbehelf des Lizenznehmers darstellt.
Für den Fall, dass die Ersatzlieferung den Lizenznehmer nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen erreicht oder die Lieferung nicht innerhalb dieses Zeitraumes seitens KNX Association sichergestellt werden kann, hat der Lizenznehmer das Recht, den Rücktritt von diesem Softwarelizenzvertrag oder eine Minderung der entrichteten Lizenzgebühr zu verlangen. KNX Association übernimmt keinerlei Gewährleistung dafür, dass die Software oder ihre Datenstrukturen frei von Bugs (Programmfehlern) sind. Die hier übernommene Gewährleistung erstreckt sich ebenfalls nicht auf Fehlfunktionen, die auf unsachgemäße Bedienung oder sonstige Ursachen zurückzuführen sind, die nicht im Einflussbereich von KNX Association liegen und für die keine schriftliche Zustimmung von KNX Association vorliegt. Die Geltendmachung irgendwelcher sonstigen Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen. Nach dem rechtsverbindlichen Abschluss dieses Lizenzvertrages ist eine Rückzahlung und/oder Rückerstattung der Lizenzgebühr aus jedweden Gründen ausgeschlossen.
Haftungsbegrenzung für direkte und Folgeschäden:
VORBEHALTLICH DER IN DIESEM SOFTWARELIZENZVERTRAG NIEDERGELEGTEN BERSTIMMUNGEN ÜBERNIMMT KNX ASSOCIATION UNTER KEINEN UMSTÄNDEN IRGENDEINE HAFTUNG FÜR UNMITTELBARE UND MITTELBARE SCHÄDEN, DIE AUF EINE VERLETZUNG DER GEWÄHRLEISTUNGSVERPFLICHTUNGEN, VERTRAGSBRUCH, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINE SONSTIGE VORGEHENSWEISE ZURÜCKZUFÜHREN SIND. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON KNX ASSOCIATION DIE SEITENS DES LIZENZNEHMERS ENTRICHTETE LIZENZGEBÜHR.
Für Third Party ETS Apps ist die Haftungsbegrenzung in der Lizenzvereinbarung des KNX Mitglieds angegeben.
Preise und Zahlungsbedingungen :
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich des jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes. Der Lizenznehmer begleicht Rechnungen ohne Abzug, netto Kasse innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Rechnungen, die am Fälligkeitstag noch nicht beglichen sind, erhöht sich der Rechnungsbetrag gemäß gesetzlicher Vorgaben um den Diskontsatz der Zentralbank des betreffenden Landes zuzüglich 2 % (zwei Prozent), wobei die Berechnung ab dem Fälligkeitstag bis zur vollständigen Begleichung aller ausstehenden Beträge auf Tagesbasis erfolgt. Das Recht auf Verfolgung weiterer konkreter Ansprüche bleibt vorbehalten.
Maßgebendes Recht und Gerichtsstand :
Der vorliegende Softwarelizenzvertrag unterliegt dem Recht des Königreiches Belgien unter Ausschluss jeglicher Regelungen des internationalen Privatrechts (Kollisionsrecht); er ist nach dem Recht des Königreiches Belgien auszulegen. Die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung sämtlicher Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zwischen KNX Association und dem Lizenznehmer wird hiermit den Gerichten in Brüssel/Belgien übertragen.
Laufzeit und Kündigung :
Der vorliegende Softwarelizenzvertrag bleibt so lange in Kraft, bis eine Kündigung gemäß den nachfolgend niedergelegten Regelungen erfolgt.
Der vorliegende Softwarelizenzvertrag und das mit diesem übertragene Nutzungsrecht (Lizenz) können seitens KNX Association mittels eines an den Lizenznehmer gerichteten Kündigungsschreibens unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 15 (fünfzehn) Tagen gekündigt werden, sollte der Lizenznehmer gegen eine der hier niedergelegten Bestimmungen verstoßen.
Der Lizenznehmer hat das Recht, diesen Softwarelizenzvertrag jederzeit und aus jeglichem Grund zu kündigen.
Im Falle einer Kündigung des vorliegenden Softwarelizenzvertrages stehen dem Lizenznehmer keinerlei Entschädigung oder Ausgleichzahlungen oder Schadensersatzleistungen zu.
Die Kündigung des vorliegenden Softwarelizenzvertrages entbindet den Lizenznehmer nicht von seiner Verpflichtung, die Lizenzgebühr zu entrichten, die bis zum Auslauf des vorliegenden Lizenzvertrages zu entrichten ist.
Nach der Kündigung des vorliegenden Softwarelizenzvertrages aus jeglichem Grund verpflichtet sich der Lizenznehmer dazu, das Softwarepaket nicht mehr zu nutzen und die Software und die Softwaredokumentation sowie den erteilten Lizenzschlüssel in ihrer Gesamtheit unverzüglich und unaufgefordert per Einschreibesendung an KNX Association zurückzusenden. Sämtliche Kopien des erteilten Lizenzschlüssels und/oder des Softwarepakets sind zu vernichten. Diese Regelung findet keine Anwendung auf die Falcon-Runtime-Softwarelizenzen. Die hier niedergelegte Geheimhaltungs- und Nichtoffenlegungsverpflichtung bleibt in jedem Fall auch nach der Beendigung des vorliegenden Softwarelizenzvertrages weiterhin wirksam.
Verschiedenes:
Die Rechtsunwirksamkeit einer der Bestimmungen des vorliegenden Softwarelizenzvertrages berührt nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen des vorliegenden Softwarelizenzvertrages. Der vorliegende Softwarelizenzvertrag stellt die vollständige und ausschließliche Willenserklärung zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf den vorliegenden Softwarelizenzvertrag dar. Der vorliegende Softwarelizenzvertrag kann nur mittels einer schriftlichen Bestätigung geändert, abgeändert oder ergänzt werden.
Der Lizenznehmer stimmt zu, dass im Fall von Third Party ETS Apps die KNX Association das Recht hat seine Kundendaten dem relevanten KNX Mitglied für eine Kontaktaufnahme zwischen ihm und dem KNX Mitglied zur Verfügung zu stellen.
Vorbehaltsklausel :
KNX Association behält sich alle Rechte vor, die in diesem Softwarelizenzvertrag nicht ausdrücklich Erwähnung finden.
