ETS Softwarelizenzvertrag
SETS Softwarelizenzvertrag - SEPTEMBER 2007
WICHTIGER HINWEIS! BITTE LESEN SIE DEN VORLIEGENDEN ETS SOFTWARELIZENZVERTRAG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DAS ETS SOFTWAREPAKET ENTRIEGELN; INDEM SIE DIE ETS SOFTWAREPAKETS MITTELS DES VON KNX ERHALTENEN LIZENZSCHLÜSSELS ENTRIEGELN, BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DEN BEDINGUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGES ZUSTIMMEN.
IST DAS ETS SOFTWAREPAKET ENTRIEGELT, GELTEN DIE BEDINGUNGEN DIESES SOFTWAREVERTRAGES ALS VON IHNEN ANGENOMMEN.
WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGES NICHT ZUSTIMMEN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DAS ETS SOFTWAREPAKET ZU ENTRIEGELN.
1. Begriffsbestimmungen:
„KNX Association“ bezeichnet die Firma KNX Association cvba, Brüssel/Belgien. „Lizenznehmer“ bezeichnet den rechtmäßigen Nutzer der beiliegenden Software. „Software“ bezeichnet die betriebsbereite ETS Software. „Softwaredokumentation“ bezeichnet die Hilfedatei als Teil der betriebsbereiten Software sowie sämtliche sonstigen Handbücher, Benutzerdokumentationen und sonstige damit in Zusammenhang stehende Materialien, die zur Software gehören und die KNX Association dem Lizenznehmer in Verbindung mit der Software zur Verfügung stellt. „ETS Softwarepaket“ bezeichnet die ETS Software einschließlich Softwaredokumentation .
2. Lizenzeinräumung:
Unter der Voraussetzung, dass der Lizenznehmer die jeweilige Lizenzgebühr entrichtet hat, räumt KNX Association dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software gemäß den nachfolgenden Bedingungen auf einem Einzelcomputersystem (d. h. mit nur einem Hauptprozessor) oder in Verbindung mit einem einzigen erworbenen Dongle (Kopierschutzstecker) sowie für die in der Softwaredokumentation dargelegten Zwecke und Anwendungen ein .
3. Nutzungseinschränkungen:
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, den Quelltext der Software oder irgendeinen Teil der Software zurückzuentwickeln oder sonst wie zu rekonstruieren oder weitere Kopien von der Software und/oder der Softwaredokumentation oder von Teilen der Software und/oder der Softwaredokumentation anzufertigen. Dem Lizenznehmer ist es gestattet, die Software in ihrer Gesamtheit oder in Teilen auf einen weiteren magnetischen Datenträger zu kopieren, dies jedoch ausschließlich für die Zwecke der Erstellung einer Sicherungskopie und/oder Datenwiederherstellung. Darüber hinaus verpflichtet sich der Lizenznehmer, im Rahmen von Projekten, die mit der Software realisiert werden, ausschließlich Produkte einzusetzen, die von KNX/EIB zugelassen und/oder zertifiziert wurden.
4. Eigentum, Geschäftsgeheimnis:
Sowohl die Software als auch die Softwaredokumentation stellen Geschäftsgeheimnisse von KNX Association und/oder ihrer Lizenzgeber dar und/oder sind nach dem Urheberrecht und sonstigen Rechten geschützt; das Eigentum an der Software und der Softwaredokumentation verbleibt weiterhin bei KNX Association und/oder ihren Lizenzgebern. KNX Association und/oder ihre Lizenzgeber sind die Inhaber sämtlicher Rechtsansprüche, Urheberrechte und jeglicher sonstigen Eigentumsrechte auf bzw. an jedes/m lizenzierte/n ETS Softwarepaket; jegliche Teile und Kopien des ETS Software Packetts verbleiben im Eigentum von KNX Association und/oder ihren Lizenzgebern.
Mit Ausnahme der in diesem Lizenzvertrag eingeräumten Lizenzrechte erwirbt der Lizenznehmer keinerlei Rechtsanwartschaft, Recht oder Anrecht auf das bzw. an dem ETS Softwarepaket.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine Hinweise auf Warenzeichen, Handelsnamen oder urheberrechtliche Vermerke aus dem ETS Software Package oder aus Kopien des ETS Software Package, die er gemäß dieser Lizenzvereinbarung erhalten hat, sowie aus den Sicherungskopien und/oder jeglichen Teilen des ETS Software Package, die in andere Programme eingebettet sind bzw. werden, zu entfernen.
5. Geheimhaltung:
Der Lizenznehmer erhält das ETS Software Package mit der Auflage der vertraulichen Behandlung des ETS Softwarepakets; es liegt im Verantwortungsbereich des Lizenznehmers, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um den gesetzlichen Schutz und die vertrauliche Behandlung des ETS Software Package ununterbrochen sicherzustellen. Insbesondere ist es dem Lizenznehmer untersagt, das ETS Software Package in irgendeiner Form gegenüber Dritten offenzulegen oder an Dritte unterzulizenzieren, zu verleihen, zu übertragen, zu leasen oder zu übereignen.
6. Änderungen, Softwareaktualisierungen:
Das ETS Software Package unterliegt Softwareänderungen seitens KNX Association. Dieser Lizenzvertrag räumt dem Lizenznehmer keinerlei Recht auf oder Lizenz für Verbesserungen, Abänderungen oder Aktualisierungen der Software oder der Softwaredokumentation oder sonstige Unterstützungsdienstleistungen ein. Dem Lizenznehmer ist es freigestellt, derartige Unterstützungsdienstleistungen bei KNX Association gegen Bezahlung zu beziehen .
7. Gewährleistung:
Dem Lizenznehmer werden die Software und die Softwaredokumentation in der angegebenen Versionsnummer übergeben. Die Gewährleistungsfrist für die Software beträgt 6 (sechs) Monate ab dem Tag der Zusendung des erteilten endgültigen Lizenzschlüssels. Der Lizenznehmer hat gegenüber KNX Association sämtliche möglichen Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen, d. h. sämtliche sofort erkennbaren Mängel sind innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Übergabe anzuzeigen. Wenn innerhalb des vorstehend genannten Zeitraumes bei KNX Association keine schriftlichen Mängelanzeigen eingehen, können aus diesen Mängeln keine Anspruche mehr gegenüber KNX Association abgeleitet werden.
Innerhalb dieser Frist von 6 (sechs) Monaten gewährleistet KNX Association den ordnungsgemäßen Austausch der Software im Falle von Mängeln, die unter die Gewährleistung fallen; und dass die jeweilige Version der Software wie in der beiliegenden Softwaredokumentation funktioniert und auf Computern eingesetzt werden kann, die die von KNX Association vorgegebenen Systemvoraussetzungen erfüllen. Die Gewährleistungsverpflichtung von KNX Association gilt mit einer Ersatzlieferung der Software als erfüllt, die den alleinigen und ausschließlichen Rechtsbehelf des Lizenznehmers darstellt.
Für den Fall, dass die Ersatzlieferung den Lizenznehmer nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen erreicht oder die Lieferung nicht innerhalb dieses Zeitraumes seitens KNX Association sichergestellt werden kann, hat der Lizenznehmer das Recht, den Rücktritt von diesem Lizenzvertrag oder eine Minderung der entrichteten Lizenzgebühr zu verlangen. KNX Association übernimmt keinerlei Gewährleistung dafür, dass die Software oder ihre Datenstrukturen frei von Bugs (Programmfehlern) sind. Die hier übernommene Gewährleistung erstreckt sich ebenfalls nicht auf Fehlfunktionen, die auf unsachgemäße Bedienung oder sonstige Ursachen zurückzuführen sind, die nicht im Einflussbereich von KNX Association liegen und für die keine schriftliche Zustimmung von KNX Association vorliegt. Die Geltendmachung irgendwelcher sonstigen Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen. Nach dem rechtsverbindlichen Abschluss dieses Lizenzvertrages ist eine Rückzahlung und/oder Rückerstattung der Lizenzgebühr aus jedweden Gründen ausgeschlossen
8. Haftungsbegrenzung für unmittelbare und Folgeschäden:
VORBEHALTLICH DER IN DIESEM LIZENZVERTRAG NIEDERGELEGTEN BERSTIMMUNGEN ÜBERNIMMT KNX ASSOCIATION UNTER KEINEN UMSTÄNDEN IRGENDEINE HAFTUNG FÜR UNMITTELBARE UND MITTELBARE SCHÄDEN, DIE AUF EINE VERLETZUNG DER GEWÄHRLEISTUNGSVERPFLICHTUNGEN, VERTRAGSBRUCH, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINE SONSTIGE VORGEHENSWEISE ZURÜCKZUFÜHREN SIND. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON KNX Association DIE SEITENS DES LIZENZNEHMERS ENTRICHTETE LIZENZGEBÜHR .
9. Preise und Zahlungsbedingungen :
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich des jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes. Der Lizenznehmer begleicht Rechnungen ohne Abzug, netto Kasse innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Rechnungen, die am Fälligkeitstag noch nicht beglichen sind, erhöht sich der Rechnungsbetrag gemäß gesetzlicher Vorgaben um den Diskontsatz der Zentralbank des betreffenden Landes zuzüglich 2 % (zwei Prozent), wobei die Berechnung ab dem Fälligkeitstag bis zur vollständigen Begleichung aller ausstehenden Beträge auf Tagesbasis erfolgt. Die Verfolgung weiterer konkreter Ansprüche bleibt vorbehalten .
10. Maßgebendes Recht und Gerichtsstand:
Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem Recht des Königreiches Belgien unter Ausschluss jeglicher Regelungen des internationalen Privatrechts (Kollisionsrecht); er ist nach dem Recht des Königreiches Belgien auszulegen. Die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung sämtlicher Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zwischen KNX Association und dem Lizenznehmer wird hiermit den Gerichten in Brüssel/Belgien übertragen.
11. Laufzeit und Kündigung:
Dieser Lizenzvertrag bleibt so lange in Kraft, bis eine Kündigung gemäß den nachfolgend niedergelegten Regelungen erfolgt.
Dieser Lizenzvertrag und das mit diesem übertragene Nutzungsrecht können seitens KNX Association mittels eines an den Lizenznehmer gerichteten Kündigungsschreibens unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 15 (fünfzehn) Tagen gekündigt werden, sollte der Lizenznehmer gegen eine der hier niedergelegten Bestimmungen verstoßen.
Der Lizenznehmer hat das Recht, diesen Lizenzvertrag jederzeit und aus jeglichem Grund zu kündigen.
Im Falle einer Kündigung dieses Lizenzvertrages stehen dem Lizenznehmer keinerlei Entschädigung oder Ausgleichzahlungen oder Schadensersatzleistungen zu.
Die Kündigung dieses Lizenzvertrages entbindet den Lizenznehmer nicht von seiner Verpflichtung, die Lizenzgebühr zu entrichten, die bis zum Auslauf dieses Lizenzvertrages fällig ist.
Nach der Kündigung dieses Lizenzvertrages aus jeglichem Grund verpflichtet sich der Lizenznehmer dazu, das ETS Software Package nicht mehr zu nutzen und die Software und die Softwaredokumentation sowie den erteilten Lizenzschlüssel in ihrer Gesamtheit unverzüglich und unaufgefordert per Einschreibesendung an KNX Association zurückzusenden. Sämtliche Kopien des erteilten Lizenzschlüssels und/oder des ETS Software Package sind zu vernichten. Die hier niedergelegte Geheimhaltungs- und Nichtoffenlegungsverpflichtung bleibt in jedem Fall auch nach der Beendigung dieses Lizenzvertrages weiterhin wirksam
12. Verschiedenes:
Die Rechtsunwirksamkeit einer der Bestimmungen dieses Lizenzvertrages berührt nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Lizenzvertrages. Dieser Lizenzvertrag stellt die vollständige und ausschließliche Willenserklärung zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf diesen Lizenzvertrag dar. Dieser Lizenzvertrag kann nur mittels einer schriftlichen Bestätigung geändert, abgeändert oder ergänzt werden.
13. Vorbehaltsklausel:
KNX Association behält sich alle Rechte vor, die in diesem Lizenzvertrag nicht ausdrücklich Erwähnung finden.


